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Die Stiftung / Stiften Sie Exzellenz! / Steuern & Rechtliches

Steuern & Rechtliches

I. Donationen

Die Donationen dienen der Erfüllung des Stiftungszwecks. Sie ermöglichen einen starken und öffentlichkeitswirksamen Schweizer Wissenschaftspreis Marcel Benoist, der einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz leistet. Deren Herkunft muss bekannt und vertrauenswürdig sein. Die Marcel Benoist Stiftung entscheidet frei über deren Annahme. Zusagen werden in Form von schriftlichen Vereinbarungen festgehalten. Die Freiheit von Lehre und Forschung muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben. Den Förderinnen und Förderern kann daher keine Einflussnahme auf die Preisträgerselektion, das Eigentum, die Veröffentlichung oder Verwertung von Forschungsresultaten eingeräumt werden.

 

II. Steuerliche Vorteile

Die Marcel Benoist Stiftung für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung mit Sitz in Bern ist aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht im Bund und im Kanton Bern befreit (Art. 56 Bst. g Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; Art. 86 Abs. 1 Bst. g Steuergesetz des Kantons Bern; Art. 6 Abst. 1 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer des Kantons Bern). Diese Steuerbefreiung hat zur Folge, dass natürliche Personen ihre Donationen an die Marcel Benoist Stiftung von den steuerbaren Einkünften im Bund abziehen können (Art. 33a Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer), ebenso in ihrem Kanton (z.B. Art. 38a Abs. 1 Bst. a Steuergesetz des Kantons Bern). Der Abzug ist grundsätzlich bis zu 20 Prozent der steuerbaren Einkünfte des Jahres der Donation möglich. Eine gleiche Abzugsmöglichkeit ergibt sich für juristische Personen. Diese können Donationen bis zu 20 Prozent des steuerbaren Gewinns des Jahres der Donation als geschäftsmässig begründeten Aufwand abziehen (Art. 59 Abs. 1 Bst. c Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; z.B. Art. 90 Abs. 1 Bst. c Steuergesetz des Kantons Bern). Eine Bestätigung der Donation wird nach deren Eingang ausgestellt.

 

III. Foundation Governance

Die Stiftungsstatuten werden vom Stiftungsrat festgelegt. Dieser trifft strategische Entscheidungen bezüglich der Stiftung und trägt Sorge für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich. Die Stiftung steht unter der Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.

 

IV. Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung ist mit dem Anlagereglement der Stiftung verbindlich geregelt. Die Finanzanlagen werden durch einen Anlageausschuss unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und der Erzielung eines nachhaltigen Ertrages mittel- bis langfristig angelegt.

 

V. Rechenschaft

Die Marcel Benoist Stiftung ist Förderinnen und Förderern, Öffentlichkeit, Medien und Aufsichtsbehörden gegenüber offen und rechenschaftspflichtig bezüglich der Art und Weise, wie die Organisation ihre Mittel beschafft und verwendet. Die Buchführung und Jahresrechnung werden von der Unico Thun AG überprüft. Der Jahresbericht kann bezogen werden. Förderinnen und Förderer werden regelmässig über Entwicklungen und Ergebnisse informiert. Anvertraute Daten und Informationen werden ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben. Der Wunsch von Donatorinnen und Donatoren, öffentlich nicht erwähnt zu werden, wird respektiert.

  • Weitere Informationen
    Fact Sheet - Steuern & Rechtliches

Kontakt

Marcel Benoist Stiftung
Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation SBFI
Einsteinstrasse 2
CH – 3003 Bern
Schweiz

  • Impressum