«… verliehen in Anerkennung Ihrer bahnbrechenden und fundamentalen Arbeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Völkerrechts und Ihres engagierten Einsatzes für die praktische Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse.»
Die beiden diesjährigen Preisträger, Jörg Paul Müller und Luzius Wildhaber, haben ihr wissenschaftliches Lebenswerk den Menschenrechten gewidmet. Sie gehören auf diesem Gebiet zu den bedeutendsten Rechtswissenschaftern der Schweiz und Europas. Ihre wissenschaftlichen Beiträge sind ohne Zweifel von grossem Interesse für das Leben der Menschen in der Gemeinschaft. Ihr Werk hat Gemeinsamkeiten, zeigt aber auch je eigene Merkmale, die sich ergänzen.
Menschenwürde und Menschenrechte, Grundfreiheiten und Grundrechte, und deren Schutz durch die Verfassung – das sind Schlüsselbegriffe in Jörg Paul Müllers Werk. Immer wieder stellte er die Frage, wie ein rechtliches Problem im Lichte der Grundrechte der Verfassung und auch der Demokratie anzugehen ist. Er führte dabei die lange Tradition der schweizerischen Staatsrechtslehre fort, politologische Fragestellungen mitzuberücksichtigen, und erweiterte sie um die Gesellschaftstheorie. Schon mit seiner Habilitationsschrift zum Vertrauensschutz im Völkerrecht griff Jörg Paul Müller Aspekte des europäischen und des weltweiten Rechts auf. Im Rahmen seiner rechtsphilosophischen Auseinandersetzung mit Kant begründete er dann neue Überlegungen zur Rechtsentwicklung in einer sich globalisierenden, vom Nationalstaate sich lösenden Rechtswelt.
Als Rechtswissenschafter hat sich Luzius Wildhaber mit vier Schwerpunkten auseinandergesetzt. Zum einen ist es das schweizerische Staatsrecht und dann die Verfassungsvergleichung, mit der er sich seit seiner Habilitationsschrift befasst hat. Ein dritter Bereich betraf die rechtlichen Aspekte des Umweltschutzes. Und schliesslich bilden wohl die Grundlagen des nationalen und internationalen Menschrechtsschutzes das Schwergewicht in seinen rechtswissenschaftlichen Leistungen. Hier trifft er sich auch mit Jörg Paul Müller. Zusammen haben sie 1977 ein sehr bedeutendes Grundlagenwerk verfasst, die «Praxis des Völkerrechts», ein Standardwerk, das 1982 in zweiter und 1995 in dritter Auflage weitergeführt worden ist.