Seit 1920 wird der Schweizer Wissenschaftspreis Marcel Benoist vergeben. Die Schweiz war damit eines der ersten Länder, dessen wichtigste wissenschaftliche Auszeichnung die Bedeutung für das menschliche Leben als Hauptkriterium verwendet. Fast 100 Jahre später prägt derselbe Grundsatz immer noch die Nomination und die Evaluation.
Kriterien
Der Schweizer Wissenschaftspreis Marcel Benoist wird an etablierte Forschende vergeben, deren Arbeit für alle Aspekte des menschlichen Lebens und der Gesellschaft von Bedeutung ist. Die Forschung muss von höchster Qualität sein, zudem originell, innovativ und aktuell. Die Preisträgerin oder der Preisträger ist anerkannt und hat einen grossen Leistungsausweis.
Bedingungen
Der Schweizer Wissenschaftspreis Marcel Benoist ist weder ein Förderpreis für junge Forschende noch die Ehrung eines Lebenswerks. Wählbar sind etablierte Forschende mit weiterem Potenzial. Die Preisträgerin oder der Preisträger muss in der Schweiz leben und zu mindestens 50% an einer Schweizer Forschungsinstitution arbeiten. Die ausgezeichnete Forschung muss hauptsächlich während der Tätigkeit in der Schweiz entstanden sein.
Forschungsgebiete
Die Wissenschaft in der Schweiz ist gekennzeichnet durch ihre Vielfalt. Damit der Preis die breite Forschungslandschaft abbildet, wechselt er seit 2018 jährlich zwischen den Fachgebieten Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften und Biologie/Medizin.
Evaluation durch den Schweizerischen Nationalfonds
Seit 2018 ist der Schweizerische Nationalfonds (SNF) zuständig für die Evaluation aller Nominierten und die definitive Auswahl der Preisträger, im Auftrag der Marcel Benoist Stiftung und mit Unterstützung des Bundes. Der SNF bildet zu diesem Zweck ein Evaluationsgremium. Dieses besteht aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des öffentlichen Lebens und aus mindestens vier internationalen Expertinnen oder Experten sowie aus Mitgliedern des Nationalen Forschungsrats und des Marcel-Benoist-Stiftungsrats.
Nominationen einreichen
Forschende, Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie anderen Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts können Vorschläge während der jeweils kommunizierten Nominationsphase über die Webseite der Marcel Benoist Stiftung einreichen. Eigennominationen sowie die Nomination von Mitgliedern des Stiftungsrates der Marcel Benoist Stiftung sind nicht zulässig.